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Sie beachtet Arbeitnehmer wie Arbeitssuchende und hilft den Weg zur Basissicherung im Rentenalter mitzugestalten:Die Rürup Rente ist mit dem Alterseinkünftegesetz zu einem wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge geworden. Der Staat ergänzt den zukünftigen Erhalt der gesetzlichen Rente immer mehr durch die Privatvorsorge. Doch um den mündigen Bürger in dieser Entscheidung nicht allein zu lassen, unterstützt er einerseits die Rürup-Rente für die Grundsicherung und andererseits die Riester-Rente als Mittel der kapitalgedeckten Altersversorgung.
Um hierfür die Rürup Rente als Basisschutz haltbar zu machen, wird sie während der Ansparphase – bei längerer Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers – nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Zudem sind die für eine Rürup-Rente zu leistenden finanziellen Aufwendungen steuerlich absetzbar. Diese so genannte Abzugsfähigkeit wird schrittweise bis zu 100% erhöht. Allerdings ist nach der abgeschlossenen Ansparphase, das ausgezahlte Renteneinkommen zu versteuern. Das ist nicht unbedingt von Nachteil, denn im Alter zu zahlenden Steuersätze können wiederum niedriger ausfallen als jene während des Berufslebens.
So bietet die Rürup Rente, durch Steuervorteile und der Beachtung von individuellen Lebenssituationen, eine zusätzliche staatlich unterstützte Möglichkeit zur Altersvorsorge. Da sie jedoch im vorzeitigen Todesfall nicht ohne weiteres vererbt werden kann, wird die Erweiterung um eine Hinterbliebenenversicherung empfohlen. Die Rürup-Rente in Kombination mit dieser Zusatzoption hilft die individuelle Absicherung der Rente auch in Zukunft zu halten. Autor: Marcel Hartwig E-Mail: marcel.hartwig ( eocus ( doc ) de
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