Mittelgroße Anschaffungen wie beispielsweise ein Neuwagen werden heutzutage immer öfter finanziert. Unter den vielen Finanzierungsformen ist der Ratenkredit noch immer die beliebteste Kreditform was zu einem großen Teil auch daran liegt, dass die Vergabe von Ratenkredite nicht sonderlich kompliziert abläuft. Um einen vollständigen Kreditantrag einzureichen ist vielmals nicht mehr als ein aktueller Gehaltszettel nötig. Dennoch sicher sich Kreditgeber mehrfach gegen mögliche Forderungsverluste bzw. komplette Kreditausfälle ab. Eine der Maßnahmen zur Risikominimierung ist die so genannte
Sicherungsübereignung. Hier muss der Kreditnehmer ein Abkommen unterzeichnen welches besagt, dass die finanzierte Anschaffung erst dann in das Eigentum des Kreditnehmers überwechselt wenn der Kredit vollständig abbezahlt ist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Kreditnehmer erst dann Besitzer wird wenn die letzte Rate zuzüglich den Kreditzinsen zurückgezahlt wurde.
Ein weiterer Schutzmechanismus bei der Vergabe von Ratenkrediten ist eine etwaige Lohn- oder Gehaltsabtretung. Kann der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, dann kann der Gläubiger die offenen Zahlungen durch eine Lohnabtretung beim Arbeitgeber des Schuldners eintreiben. Lohnabtretungen können allerdings dann nicht zur Anwendung kommen wenn im Arbeitsvertrag des Schuldners diese ausgeschlossen wurde. In diesem Fall kann ein anderes Mittel zur Eintreibung offener Forderungen greifen; die Restschuldversicherung. Mittlerweile ist es nicht unüblich, dass Kreditgeber vom Antragsteller den Abschluss einer Restschuldversicherung verlangen bevor die beantragte Kreditsumme ausbezahlt wird. Kommt der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten dann springt die Versicherung für die offenen Forderungen ein. Umstritten ist diese Praxis allemal denn nicht nur treiben die Einzahlungen in die Versicherung die Kreditkosten in die Höhe, darüber hinaus müssen die Kosten einer Restschuldversicherung auch nicht in den Effektivzins eines Kredites mit einberechnet werden. Der
Effektivzins soll an und für sich verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichbar machen, denn zuzüglich zum Nominalzins (= Zins zu dem die Kreditsumme verzinst wird) werden anteilig noch weitere Kreditkosten hinzugerechnet. Ist eine Restschuldversicherung allerdings Bedingung für die Gewährung eines Kredites und werden die Kosten dafür nicht in den angegeben Effektivzins miteinbezogen, dann gestaltet sich ein Kreditvergleich für den Kreditsuchenden schwierig.
Abschließend muss daher gesagt werden, dass es im Interesse eines jeden Kreditnehmers liegt die Kreditkonditionen eines Anbieters gründlich zu studieren bevor die Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt wird.