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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : January 30, 2009 | Autor : Schreibmaniac
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 758

  

Seit nun schon über einem Jahr gibt es in Baden-Württemberg das Nichtraucherschutzgesetz für Kneipen. So herrscht in Cafes und Bars, die keinen extra Raucherraum haben, striktes Rauchverbot. So zumindest wollte es die Regierung. Inzwischen musste das Gesetz wieder etwas gelockert werden, da Besitzer kleinerer Kneipen geklagt haben. Ihr Argument war, dass ihre Räumlichkeiten gar nicht groß genug für ein separates Raucherzimmer sind. Und sie bekamen Recht. Deshalb steht es kleineren Bars inzwischen frei, ob sie das Rauchen erlauben oder verbieten wollen. Viele Raucher schimpfen über das Gesetz, da sie nun zum Rauchen vor die Türe müssen. Je nach Lage des Cafes kann man hier bequemer stehen oder eben nicht. So lassen viele Biergartenbesitzer auch im Winter ein oder zwei Tische mit Aschenbecher draußen, wo sich die Raucher aufhalten können. Im Glücksfall gibt es hier noch ein Vordach für die Raucher zum Unterstellen. Zudem installieren viele Gastwirte feste Aschenbecher vor ihrem Eingang, da sonst die ganzen Zigaretten auf der Straße landen würden.

 

Vordächer und Anbauten

 

Im Sommer ist das Rauchen vor der Türe für viele Raucher noch hinnehmbar. Aber im Winter, oder wenn es regnet, wird es unangenehm. So haben manche Gastwirte Vordächer vor ihren Eingängen montiert, um ihre Kundschaft zumindest vor Nässe schützen zu können. Vor Wind und Kälte gibt es bei vielen Bars immer noch kein Schutz, da für größere Anbauten schlichtweg der Platz und das Geld fehlen.

Doch es gibt auch Beispiele, wo das Nichtrauchergesetz gut umgesetzt werden konnte. In größeren Gaststätten und Discos gibt es Raucher- und Nichtraucherbereiche. Hier ist es jedem selber überlassen, wo er sich aufhalten will. Diese Neuerung musste zwar erst durch ein Gesetz erzwungen werden, doch nun können diese Betriebe ihren Gästen dadurch mehr bieten.

 
 
jtseo
 




 

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