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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : August 08, 2007 | Autor : Alexander Engel
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1439

  

Der Kündigungstermin liegt üblicherweise für eine Autoversicherung immer am 30. November des jeweils laufenden Jahres. Doch solle man diesen Termin dann doch auf welchen Gründen auch immer verpassen, so gibt es weitere Gründe aus denen man seine Versicherung lösen kann. Denn unabhängig von dem bereits genannten regulären Kündigungstermin kann man drei Sonderkündigungsrechte nutzen und in besonderen Fällen sich von seiner Versicherung lösen. Im ersten Fall kann man sein Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht. Dabei ist es egal ob es sich um Veränderungen der Typklasse oder der Regionalklasse handelt. Bis zu einen Monat nach erhalt des Bestätigungsschreibens kann man aussteigen. Wirksam wird diese Kündigung gleichzeitig mit den Beitragsänderungen was üblicherweise zu Beginn des Jahres geschieht. Eine Rückwirkende Kündigung aus diesem Grund ist jedoch nicht möglich. Der zweite Fall des Sonderkündigungsrechts tritt ein, wenn man sein Fahrzeug verkauft oder abmeldet. Hierbei kann man ebenfalls seine Kfz Versicherung kündigen oder aber ändern lassen. Was allerdings nicht möglich ist, ist sein Fahrzeug abzumelden und innerhalb kürzester zeit wieder zuzulassen. Gesetzt diesem Falle ist ein Wechsel innerhalb einer Versicherungsperiode unmöglich.


Der dritte Fall in dem man das Sonderkündigungsrecht nutzen kann tritt ein, nach einem selbstverschuldeten Unfall. Man hat in diesem Falle die Möglichkeit innerhalb einer Frist von einem Monat die Versicherung zu kündigen. Dieses Recht gilt auch für die Versicherung selbst. Darauf zu achten ist, das man seine Kündigung zum ende einer Versicherungsperiode einreicht, da ansonsten die Versicherung das Recht hat die noch ausstehenden Beiträge einzufordern. Schlimmstenfalls zahlt man dann für zwei Versicherungen, wobei eine nicht mehr aktiv ist. Egal welchen Kündigungsgrund Sie wählen, sollten Sie immer Ihre Kündigung mit dem amtlichen Kennzeichen angeben, sowie Ihrer Versicherungsnummer. Um sicherzustellen das diese Versicherung auch ankommt, sollten Sie diese als Einschreiben mit Rückschein abschicken.

Alexander Engel
kfz-versicherung.online -ät- gmx.de




 

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