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Veröffentlicht : September 24, 2009 |
Autor : SquadStein
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher
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: 623
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Die Sachverhaltsaufklärung ist einer der wichtigsten Punkte bei der Bearbeitung eines Falles im Erbrecht. So ging eine Frau Schmidt zum Nachlassgericht, weil ihre Mutter gestorben war. Der Ehemann der Mutter war vorverstorben. Dieser hatte zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, Max und Emil. Die Mutter von Frau Schmidt hatte Frau Schmidt immer zugesichert, dass sie eines Tages alles Erben werde. Das Nachlassgericht eröffnete nun aber plötzlich ein gemeinschaftliches Testament der Mutter von Frau Schmidt mit ihrem vorverstorbenen Ehegatten. Danach sollten Max und Emil die Erben der Mutter sein. Frau Schmidt war schockiert. Das Nachlassgericht teilte ihr mit, dass sie nur einen Pflichtteilsanspruch habe. Max und Emil wurden vom Nachlassgericht angeschrieben, dass sie Erben seien. Zum Glück wandte sich Frau Schmidt mit diesem Fall an einen Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt nahm zunächst Akteneinsicht beim Nachlassgericht. In der Nachlassakte der Mutter von Frau Schmidt fand sich nichts. Der Rechtsanwalt bestand danach jedoch auch darauf, die alte Akte des verstorbenen Ehemannes der Mutter von Frau Schmidt einzusehen. Und siehe da! In dieser Akte befand sich ein früheres gemeinschaftliches Testament dieses Ehegatten mit seiner ersten Ehefrau, die vorverstorben war. Dieses erste Testament war bindend und führte dazu, dass das zweite Testament unwirksam war. Frau Schmidt war also in Wahrheit gesetzliche Alleinerbin. Ohne den Rechtsanwalt wäre indessen nie jemand dahinter gekommen. Der Nachlassrichter hatte bereits eine Verfügung erlassen, dass er Max und Emil als die Erben ansieht. Es zeigt sich, dass die Sachverhaltsaufklärung im Erbrecht das Ergebnis stark beeinflussen kann.
Thomas Papenmeier, papenmeier@hotmail.com
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