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Mit der Neuzulassung eines Fahrzeugs steht auch der Abschluss einer Kfz-Versicherung an. Die Beitragshöhe ergibt sich dabei zu einem Großteil aus der Schadensklasse, für die die Einstufung bei Vertragsbeginn erfolgt. Fahranfänger starten in der Schadenfreiheitsklasse 0. Mit jedem unfallfreien Jahr wird eine Höherstufung in die nächstgünstige SF-Klasse erreicht. Wer den Führerschein schon länger als drei Jahre hat, kann meist in SF-Klasse ½ beginnen.
Vergünstigungen bei Zweitverträgen
Auch wenn der Partner oder Eltern bei derselben Gesellschaft bereits eine Autoversicherung haben, wird von vielen Versicherungen eine höhere Einstufung gewährt. Wird der Wagen als Zweitfahrzeug angemeldet, ist auch eine Einstufung mit demselben Schadenfreiheitsrabatt wie für das Erstfahrzeug möglich. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrem Versicherer nach.
Die Schadenfreiheits-Übertragung
Grundsätzlich ist übrigens unter bestimmten Bedingungen wie nahe Verwandtschaft oder Partnerschaft die Übernahme von Schadenfreiheitsrabatten von einem Vertrag auf einen anderen möglich. Dazu ist eine schriftliche Abtretungserklärung abzugeben. Voraussetzung für die Übertragung ist, dass die übernommene SF-Klasse der Dauer des Führerscheinbesitzes des neuen SF-Begünstigten entspricht.
Zeiten der Vertragsunterbrechung
Erworbene Schadenfreiheitsrabatte bleiben bei einer Vertragsunterbrechung bis zu sieben Jahre lang erhalten. Wird diese Frist überschritten, ist mit einer Neueinstufung in die Schadensklasse 0 zu rechnen. Ein kürzeres Aussetzen von weniger als 6 Monaten wird in der Regel jedoch nicht als Vertragsunterbrechung gewertet.
Gerade in der Tarif-Gestaltung der Schadenfreiheitsklassen bestehen zwischen den Versicherern enorme Unterschiede. Auch hinsichtlich der Vertragsbestimmungen sind Abweichungen möglich. So wird zum Beispiel eine Vertragsunterbrechung bei manchen Gesellschaften erst nach 10 Jahren angerechnet. Informieren und Nachfragen nach Sonder-Konditionen lohnt sich daher immer.
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