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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : June 27, 2007 | Autor : Rubio00
Kategorie : Finanzen und Wirtschaft | Bisher gelesen : 1582

  

Schiffsbeteiligungen

Schiffsbeteiligungen sind Investmentfonds, die sich besonders für Anleger eignen, die bereits ihre Freibeträge für Kapitaleinkünfte ausgeschöpft haben. In einem festgelegten Zeitraum wird bei einer Schiffsbeteiligung von einer Gesellschaft Kapital gesammelt, mit dem der Kauf oder des Bau eines oder mehrerer Schiffe finanziert wird. Der Anleger zeichnet entsprechend seines Anlagevolumens Anteile am Schiffsfonds. Wenn alle Anteile platziert sind, wird der Schiffsfonds geschlossen. In der Regel können die erworbenen Anteile nicht vorzeitig wieder verkauft werden. In den letzten Jahren haben aber viele Anbieter von Schiffsfonds für die Anteilseigner einen Zweitmarkt geschaffen, auf dem entweder die Gesellschaft selbst oder neue Investoren Anteile der Schiffsbeteiligung kaufen können.

Die Investitionsdauer einer Schiffsbeteiligung ist langfristig angelegt und beträgt meist zwischen 10 und 15 Jahren. In diesem Zeitraum profitiert der Anleger von den Erträgen, die das Schiff erwirtschaft und von den steuerlichen Abschreibungen. Meist handelt es sich bei Schiffsbeteiligungen um Containerschiffe, die der Tonnagesteuer unterliegen. Unabhängig vom eigentlichen Gewinn, den das Schiff erwirtschaftet, wird die Tonnagesteuer pauschal auf der Basis der Nettoraumzahl des Schiffes berechnet. Der Anleger zahlt nur auf diesen Gewinnen seinen individuellen Steuersatz.

Der Markt für Schiffsbeteiligungen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen - zum einen durch eine ständig steigende Nachfrage der Fracht- und Transportwirtschaft, zum anderen auch durch ein breiter publiziertes Angebot der Fondsgesellschaften. Anleger sollten vor dem Investment in eine Schiffsbeteiligung sich detailliert in den Fondsprospekten über die Beteiligung und das Fondskonzept sowie bei ihrem Steuerberater informieren.

Ralf Henn

eMail: info [ät] altersvorsorge-pensionszusage.de




 

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