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Das Sparbuch repräsentiert rechtlich gesehen gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute" so genannte Spareinlagen. Für mit derartigen Spareinlagen verbundene Geldbeträge gelten eine Reihe besonderer Bedingungen, wonach lediglich ohne Laufzeitbegrenzung gekennzeichnete und nicht für den Zahlungsverkehr vorgesehene Guthaben als Spareinlagen deklariert werden dürfen. Basierend auf Vermögensbildungsgesetzen geschaffenes Anlagevermögen zählt ebenfalls als Spareinlagen, wohingegen Bauspareinlagen nicht als solche gelten. Besagtes Anlagevermögen muss ferner bei einem Kreditinstitut hinterlegt und durch eine Urkunde, vorzugsweise eben in Form eines Sparbuches, als Spareinlagen ausgewiesen sein. Die Spareinlagen sind mit einer Kündigungsfrist von wenigstens drei Monaten belegt. Eine Ausnahmeregelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn über einen Geldbetrag von höchstens 2000 € je Kalendermonat verfügt werden soll. Sofern über höhere Beträge ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verfügt wird, stellen die Kreditinstitute so genannte Vorschusszinsen in Rechnung, welche einen bereits erwirtschafteten Zinsertrag schmälern. Die Vorschusszinsen betragen 25% der Guthabenzinsen.
Mit einem Sparbuch beurkundete Spareinlagen sind gegen einen Teil- oder Totalverlust, beispielsweise bei einer Insolvenz des das jeweilige Sparbuch respektive Sparkonto führenden Kreditinstitutes, gesichert. Auf Grund gesetzlicher und freiwilliger Vorkehrungen umfasst die Sicherung sowohl die Spareinlagen als auch die mit den Spareinlagen erzielten Zinserträge. Hierbei kommt im Zuge der so genannten Einlagensicherung einerseits eine von Gesetzes wegen vorgeschriebene Grundabsicherung zum Tragen und anderseits greift ein im Sinne einer Selbstverpflichtung von einschlägigen Kreditinstituten initiierter Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Mittels eines Sparbuches angelegte Spareinlagen gelten insofern als ausgesprochen risikoarme Kapitalanlage. Darin liegt interessanterweise wohl auch der Grund dafür, dass bei einer durchschnittlichen Betrachtung jeder Bundesbürger gleich mehrere Sparbücher sein eigen nennen kann.
Die Verzinsung der Spareinlagen eines Sparbuchs liegt in der Regel zwischen 0,5% und 2,5% per annum. In selteneren Fällen wird auch ein Zinssatz von 3% per annum gewährt. Damit liegen die prozentualen Zinserträge jedoch deutlich hinter ähnlich sicheren Anlageformen, wie beispielsweise einem Tagesgeldkonto. Grundsätzlich ist der Zinssatz auf das Sparguthaben bei dem jeweiligen Kreditinstitut zwar verhandelbar, allerdings wiesen in den letzten Jahren Spareinlagen auf Sparbüchern verglichen mit anderen festverzinslichen Anlageformen eine deutlich geringere Rendite auf. Bernd Schenk - 11.01.2008 - info@financemirror.com
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