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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : August 08, 2007 | Autor : tmaue
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 1356

  

Bei der Verarbeitung von Sojabohnen fallen neben dem Sojaöl als weitere Produkte die festen Bestandteile der Sojabohne als Soja-Extraktionsschrot ab. Während das Öl zu einem Großteil in der Lebensmittelindustrie verarbeitet wird, ist Sojaschrot aufgrund seines hohen spezifischen Eiweißgehalts ein beliebter Rohstoff für die Futtermittelindustrie. Tiermehl darf seit der BSE – Krise nicht mehr im Tierfutter verarbeitet werden. Dennoch wird es immer noch als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Viele Verbraucherschützer stört dies, denn es ist nicht garantiert, dass so BSE – Erreger nicht wieder in den Fütterungskreislauf gelangen. Futtermittel dürfen keine Stoffe enthalten, die sich negativ auf die Tiergesundheit und damit auf die Qualität der erzeugten Lebensmittel auswirken können.

Tiermehl ist bei weitem günstiger als Sojaprodukte. So kostete 2004 eine Tonne Tiermehl ca. 20 Euro, eine Tonne Soja – Futter kostete 150 – 300 Euro. Da stellt sich dann natürlich die Frage, wie viele Hersteller von Tiernahrung oder auch Bauern greifen tatsächlich auf die Sojaprodukte zurück? Wer garantiert, dass nicht doch Tiermehl im Futtertrog landet? Ein weiteres Problem bei der Tiermehlproduktion ist, dass nur als gefährlich eingestuftes Material verbrannt werden muss. Da keine Meldepflicht für weniger gefährliches Material besteht, kann es durchaus sein, dass dieses dennoch verarbeitet wird.

Verbraucherschützer fordern eine lückenlose Meldepflicht für das Tiermehl, welches als Dünger verwendet werden soll. Die Säcke sollten einheitlich gekennzeichnet werden, wobei ein absolutes Handelsverbot für Tiermehl die eindeutig bessere Lösung wäre. Auch in anderen zusammenhängen kommt es immer wieder zu Meldungen, dass in Tiernahrung Giftstoffe aufgetaucht sind und Hersteller ihre Waren zurückrufen mussten. Dies war auch im Mai 2005 der Fall. Da musste eine amerikanische Firma die Tiernahrung zurückrufen.


Torsten Maue / torsten.maue@gmail.com




 

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