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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : January 06, 2010 | Autor : lolek&bolek
Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher gelesen : 747

  

Jeder kennt das Problem...man hat ein Auto etwas weiter weg von zu Hause gekauft und möchte es natürlich gerne nach Hause fahren. Doch muss es zuerst angemeldet und versichert werden. Abhilfe schafft in dieser Situation ein Kurzzeitkennzeichen. Entweder erledigt der nette Verkäufer des Autohauses, oder man kümmert sich im Vorfeld schon selbst darum. Nimmt man die Sache selbst in die Hand, dann hat das auch seine Vorteile. Es ist nämlich möglich Kosten zu sparen, indem man sich eine eVB-Nummer einer KFZ-Versicherung besorgt, bei der man das neue Fahrzeug später auch versichern lassen möchte. Ansonsten würde die Beantragung eines solchen Überführungskennzeichens zwischen 70 Euro und 100 Euro kosten.
Man kann ein Kurzzeitkennzeichen deutlich an dem gelben Rand erkennen, in dem auch das Ablaufdatum des Kennzeichens und des Versicherungsschutzes eingetragen ist.

Sie dürfen jedoch nicht mit den auch bekannten roten Nummernschild verwechselt werden. Diese sind nämlich ausschließlich gewerblichen KFZ-Händlern vorbehalten.
Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden darf.
Um so ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen sind eine paar Dokumenten notwendig.

Diese sind normalerweise der Personalausweis und eventuell eine Vollmacht, sollte das Kennzeichen für eine andere Person abgeholt werden.

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht erlaubt ein Fahrzeug aus dem Ausland mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen einzuführen.

Im Ausland selbst sind deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht unbedingt akzeptiert. Eine Nutzung ist unter Umständen allerdings möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • eine Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedstaaten
  • Überführungskennzeichen müssen durch die jeweiligen Staaten toleriert werden

Dafür bestehen bereits bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zum Beispiel in Italien und in Österreich. Weitere positive Erfahrungen konnten mit folgenden Ländern gemacht werden:

  • Bosnien
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Schweiz
  • Iran

lolek&bolek
tupac7@gmx.de




 

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