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Die Kosten im Gesundheitssystem steigen, das lässt sich anhand der Meldungen der letzten Jahre immer wieder feststellen. Als Gegenmaßnahmen scheint die Politik vor allem die Beteiligung des Versicherten an den steigenden Kosten zu kennen, begonnen bei Zuzahlungen für Medikamente, die Praxisgebühr für den Arztbesuch, die im Quartal zu entrichten ist, die Kürzung von Leistungen der Krankenversicherung, insbesondere im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung oder als aktuellste Maßnahme die Einführung des Gesundheitsfonds, der die freie Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zugunsten einer Verteilung durch den Staat ablöst. Zweifelsohne kostet der medizinische Fortschritt Geld, und zweifelsohne ist der medizinische Fortschritt heute sehr viel weiter, als dieses zu Beginn der Bundesrepublik der Fall war, doch endgültig nachvollziehbar ist nicht, warum die Transparenz im Krankenversicherungswesen immer noch für die private Krankenversicherung und deren Mitglieder vorbehalten bleibt. Denn dort ist der Patient nicht nur Inhaber einer Versicherungskarte, die der Arzt in Empfang nimmt und ausliest, um dann die Abrechnungen mit der Krankenkasse durchzuführen, er ist im Gegenteil mündiger Patient, der die Rechnung des Arztes sachlich prüft und somit eine Kontrollinstanz darstellt, die einen Irrtum seitens der Praxis entdecken und reklamieren kann. Dieses führt auch zu den oftmals deutlich günstigeren Tarifen, die die PKV ihren Mitgliedern anbieten kann, denn Transparenz sorgt auch für Bewusstsein und Kontrolle, konkret für Kostenbewusstsein und Kostenkontrolle seitens des Versicherten. Das neben der höheren Transparenz und den geringeren Beiträgen auch bessere Leistungen in der privaten Krankenversicherung angeboten werden, die der Versicherte auf Wunsch buchen kann und dann auch monatlich über seine Beiträge mitfinanziert, ist ein Erfolgsmodell, das auch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen haben. Bieten doch auch jene, als Reaktion auf durch den Gesetzgeber gekürzte Leistungen, die Möglichkeit an, einen privaten Zusatztarif zu buchen, der weitergehende Leistungen versichert, sei es für Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen. Der Bedarf ist also scheinbar auf breiter Front vorhanden.
Andreas Mettler
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