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Veröffentlicht : July 21, 2008 |
Autor : Avocado
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher
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: 1292
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Haben sich Eheleute auseinander gelebt, dann steht in den allermeisten Fällen eine Scheidung an. So eine Entscheidung kommt natürlich nicht über Nacht und ist oft von langer hand geplant. Neben dem emotionalen Stress, den eine Scheidung mit sich bringt, müssen sich die Beteiligten auch an den Gedanken gewöhnen, dass sich die Scheidung finanziell negativ auf die Stellung beider Partner auswirken wird. Dies hat weniger mit Gerichts- und Anwaltskosten zu tun, die im Rahmen einer Scheidung anfallen und selbstverständlich bezahlt werden müssen. Sehr viel nachhaltiger ist allerdings die Tatsache, dass in den allermeisten Fällen von einem Ehepartner an den anderen Unterhalt bezahlt werden muss. Von wenigen Scheidungen Superreicher abgesehen werden sich diese Unterhaltszahlungen immer in einem Bereich bewegen, der den zu Ehezeiten gewohnten Lebensstandard nicht sicherstellt. Dies liegt schlicht in der Tatsache begründet, dass in den allermeisten Fällen mit einem Einkommen nach der zwei Haushalte finanziert und unterhalten werden müssen. Unterhalt kann dabei grundsätlich nicht verlangt werden, wenn jeder der Ehegatten selber in der Lage ist, sich angemessen zu unterhalten. Es gibt allerdings zahlreiche im Gesetz definierte Fälle, die einen Anspruch auf Unterhalt begründen. So kann ein Ehegatte vom anderen nach der Scheidung Unterhalt verlangen, wenn er ein gemeinsames Kind betreut. Ist das Kind unter 13 Jahren, so billigt man dem Elternteil, das sich um das Kind kümmert, zu, zur Gänze zu Hause zu bleiben. Zwischen einem Alter von 13 bis 15 Jahren tendiert die Rechtsprechung dazu, von dem erziehenden Elternteil zu verlangen, dass es sich zumindest eine Halbtagsbeschäftigung sucht und auf diesem Weg zum eigenen Unterhalt beiträgt. Es kommt aber immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Auch kann ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung wegen des hohen Alters der Scheidungswilligen gegeben sein. Dies leuchtet unmittelbar ein, kann man doch eine 80jährige oder einen 80jährigen nur noch sehr schwer auf dem Arbeitsmarkt vermitteln.
Horst Kuhn 1160-394@onlinehome,de
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