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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : December 02, 2007 | Autor : Avocado
Kategorie : Recht & Rechtsanwalt | Bisher gelesen : 1585

  

Lothar Matthäus könnte zu dem Thema Scheidung und Unterhalt vermutlich viel Erhellendes beitragen. Dem Vernehmen nach hat er sich schon wieder von einer seiner mittlerweile zahlreichen Ehefrauen getrennt. In aller Regel geht eine Scheidung nicht einfach geräuschlos über die Bühne. Haben die Ehepartner erst einmal festgestellt, dass sie nicht mehr zusammen leben und in Zukunft getrennte Wege gehen wollen, dann ist es meist schwer, die im Rahmen der Scheidung anstehenden Fragen in vernünftiger Atmosphäre zu klären. Erschwerend kommt hinzu, dass im Falle der Scheidung auch finanzielle Fragen geklärt werden müssen, die für die Betroffenen weit reichende Konsequenzen haben. Da wären zunächst Fragen zum Unterhalt zu nennen. Mit Hilfe des Unterhalts soll sichergestellt werden, dass derjenige, der sich nicht selbst unterhalten kann, ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts erhält. Dem Grunde nach sind nur Verwandte untereinander zur Leistung von Unterhalt verpflichtet. Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder sind im Zweifel ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Eheleute fallen zwar nicht unter die Kategorie „Verwandte“, der Gesetzgeber hat hier aber entschieden, dass auch das Institut der Ehe eine so enge Beziehung zwischen zwei Menschen schafft, dass es gerechtfertigt ist, Unterhaltspflichten zu begründen. Dabei müssen sich Eheleute bereits während des so genannten Trennungsjahres, das einer Scheidung regelmäßig vorangeht, Unterhalt gewähren. Nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist, setzen sich die Unterhaltspflichten fort. Zwar sieht das BGB im Grundsatz vor, dass sich jeder selber unterhalten muss, zuweilen funktioniert dieser Grundsatz aber in der Praxis nicht immer reibungslos. Verdient ein Ehegatte wesentlich mehr als der andere, kümmert sich ein Ehegatte um die Kindererziehung oder ist er krank und verfügt über kein Einkommen, dann ist auch nach der Scheidung der Ehegatte, der über Einkommen oder Vermögen verfügt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.



Georg Weißenfels

1160-394@onlinehome.de




 

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