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Lothar Matthäus könnte zu dem Thema Scheidung und Unterhalt
vermutlich viel Erhellendes beitragen. Dem Vernehmen nach hat er sich schon
wieder von einer seiner mittlerweile zahlreichen Ehefrauen getrennt. In aller
Regel geht eine Scheidung nicht einfach geräuschlos über die Bühne. Haben die
Ehepartner erst einmal festgestellt, dass sie nicht mehr zusammen leben und in
Zukunft getrennte Wege gehen wollen, dann ist es meist schwer, die im Rahmen
der Scheidung anstehenden Fragen in vernünftiger Atmosphäre zu klären.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Falle der Scheidung auch finanzielle Fragen
geklärt werden müssen, die für die Betroffenen weit reichende Konsequenzen
haben. Da wären zunächst Fragen zum Unterhalt zu nennen. Mit Hilfe des
Unterhalts soll sichergestellt werden, dass derjenige, der sich nicht selbst
unterhalten kann, ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts
erhält. Dem Grunde nach sind nur Verwandte untereinander zur Leistung von
Unterhalt verpflichtet. Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder sind im Zweifel
ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Eheleute fallen zwar nicht unter
die Kategorie „Verwandte“, der Gesetzgeber hat hier aber entschieden, dass auch
das Institut der Ehe eine so enge Beziehung zwischen zwei Menschen schafft,
dass es gerechtfertigt ist, Unterhaltspflichten zu begründen. Dabei müssen sich
Eheleute bereits während des so genannten Trennungsjahres, das einer Scheidung
regelmäßig vorangeht, Unterhalt gewähren. Nachdem die Scheidung rechtskräftig
geworden ist, setzen sich die Unterhaltspflichten fort. Zwar sieht das BGB im
Grundsatz vor, dass sich jeder selber unterhalten muss, zuweilen funktioniert
dieser Grundsatz aber in der Praxis nicht immer reibungslos. Verdient ein
Ehegatte wesentlich mehr als der andere, kümmert sich ein Ehegatte um die
Kindererziehung oder ist er krank und verfügt über kein Einkommen, dann ist
auch nach der Scheidung der Ehegatte, der über Einkommen oder Vermögen verfügt
zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Georg Weißenfels 1160-394@onlinehome.de
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