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Veröffentlicht : January 31, 2008 |
Autor : Frank Müller
Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher
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: 1598
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Da alles dem Wandel unterliegt, macht man beim Führerschein keine Ausnahme. Hätte nicht alles bleiben können, wie es war? Das zu untersuchen, bin ich angetreten.
Auf den ersten Blick könnte man sagen, die bisherigen Zahlen, die die Klassifizierung ausmachten, wurden durch Buchstaben ersetzt. Logisch wäre dann, daß die Zahlenfolge 1, 2, 3 der Buchstabenfolge A, B, C und so weiter entspricht. Doch das wäre wohl zu einfach gewesen.
Schauen wir also mal genauer hin. Aus früher 1 und 1a ist jetzt A geworden. Damit darf man leistungsunbeschräkte Krafträder fahren. Weiter bestimmt die Berechtigung A,vorher unter 1a geregelt, daß man erst mit 25 Jahren diesen Führerschein bekommt. Die alte Regelung machte nur den Besitz der Fahrschulklasse 1a und genügend Fahrpraxis (mindestens 4000 km) zur Bedingung. Mit 1a darf man Krafträder bis 25 kW und nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren.
1b und A1 sind inhaltlich identisch. Jugendliche mit 16 und 17 Jahren dürfen Motorräder bis 125 ccm, bis 11 kW und die Bauart des Fahrzeuges nicht mehr als 80 km/h zuläßt, fahren.
Die Klasse 2 alt gliedert sich auch wieder in zwei Abschnitte, C und CE. Der Unterschied hier liegt im wesentlichen in der Angabe der der Masse, die bewegt werden darf. Waren es vorher über 7500 kg und Züge mit mehr als drei Achsen, sind es jetzt über 3500 kg mit Anhänger bis bzw. über 750 kg.
Die Klasse 3 wurde mit vier neuen Punkten gewaltig überarbeitet und auf die neuen Verhältnisse weitgehendst abgestimmt. Eine genaue Gegenüberstellung zu diesem Thema erhält man in jeder Kfz-Zulassungsstelle.
Durch die EU waren einige Anpassungen und Veränderungen notwendig. Und wenn dieser Führerscheinneuklassifizierung ein bessere Verständigung und geringere Unfallzahlen folgen, ist diese Maßnahme voll berechtigt.
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