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Viele Väter - ob vermeintlich oder auch echt - hegen Zweifel daran , ob sie tatsächlich Vater ihres Kindes sind. In naher Zukunft wird es für sie etwas leichter gemacht, diese Zweifel auszuräumen oder sie bestätigt zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat im März eine Entscheidung getroffen, die besagt, dass die Zustimmung zur DNA-Analyse, die diese überaus heikle Fragestellung klären soll, in Zukunft anders gehandhabt werden sollen. Heimlich durchgeführte Vaterschaftstests, die der potentielle Vater mittels unbeobachtet genommener DNA-Proben - zum Beispiel einem Haar seines Kindes, teilweise sogar dessen Zahnbürste oder gar der Schnuller - durchführen lässt, sollen wie bisher illegal sein. Neu ist aber, dass auch die Väter ein Recht auf Information bekommen sollen: Bis dato konnte die Mutter des gemeinsamen Kindes sich weigern, und dem Vaterschaftstest nicht zustimmen, und damit eine Klärung der Vaterschaft unmöglich machen.
Falls der Vater auf die Durchführung eines Vaterschaftstests bestand, war er gezwungen, diesen über eine Klage vor Gericht zu erzwingen. Die sogeannte Vaterschaftsklage hat aber so mancher zweifender Vater bislang nicht riskiert, da er nach einem negativen Ergebnis des Vaterschaftstests, nicht nur seine Pflichten – wie etwa den Unterhaltsanpruch dem Kind gegenüber – verliert, sondern auch viele Rechte, die einem Vater zustehen - das wichtigste darunter ist wohl das Umgangsrecht mit dem Kind. Das geplante Gesetz soll Vaterschaftstests deutlich vereinfachen: Die Kindesmutter kann auf Wunsch des Vaters durch ein Gericht aufgefordert werden, den Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Der Vorteil: Das Ergebnis der DNA Analyse kann dann negativ ausfallen, ohne dass der sogenannte „nicht-biologische" Vater, der eine emotionale Bezug zu seinem Kind aufgebaut hat, sein Kind vielleicht für immer verliert.
Autor: Kerstin Becker kbecker[ @ ]content-optimizer.de
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