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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : July 03, 2007 | Autor : ulindemann
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1437

  
Wir hat sich nicht schon über die Briefe seiner Versicherung geärgert, weil sie in einem unverständlichen Versicherungsdeutsch geschrieben waren oder man will einen Versicherungsvertrag abschließen und versucht den Inhalt der Versicherungsbedingungen zu verstehen. Für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ist zunächst einmal ein sogenannter Versicherungsantrag notwendig, bei personenbezogenen Versicherungen, wie die Private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, sind die Gesundheitsfragen ein besonders wichtiger Bestandteil des Antrages, da hiervon die Versicherbarkeit und die Höhe der Prämie abhängt. Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsantrag zu treffen ist zwar möglich, das Zustandekommen ist allerdings immer von der Zustimmung der Hauptverwaltung der jeweiligen Versicherung notwendig. Ansonsten gelten die Tarifbestimmungen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die sogenannte Versicherungssumme wird im Antrag eingetragen und legt fest, bis zu welcher maximalen Summe ein Risiko versichert ist, z.B. bei einer Risikolebensversicherung wie hoch die ausgezahlte Summe im Todesfall des Versicherten ist, ohne die Verzinsung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, das die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache entspricht. Durch Lebensveränderungen oder Neuanschaffungen kann sich z.B. der Wert des versicherten Hausrats in der Wohnung verändern. So wäre man im Schadensfall unterversichert oder umgekehrt man zieht in eine kleinere Wohnung mit weniger Möbeln etc. so wäre man überversichert und bekommt im Schadensfall nur den tatsächlichen aktuellen Wert der Einrichtung, obwohl man die höheren Beiträge gezahlt hat. Bei Geschäftsversicherungen gibt es die sogenannte Vorsorgeversicherung, die bei Neuanschaffungen in einem Unternehmen eine Unterversicherung ausgleichen hilft. Sonst müßte jede Neuanschaffung der Versicherung extra mitgeteilt werden.

Eine Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt wird häufig von Selbständigen gewählt, um den Beitrag z.B. für eine günstige Private Krankenversicherung so gering wie möglich zu halten. Der Versicherte beteiligt an sogenannten Bagatellschäden bis zu einer festgelegten Summe selbst, um den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Die Selbstbeteiligung wird immer jährlich aufkumuliert und wird entweder als absoluter Betrag festgelegt oder prozentual von jeder Rechnung bis zu einem fixen Betrag.

Autor: Ulrich Lindemann
info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de




 

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