Willkommen Gast!
Bitte einloggen oder registrieren um Beiträge zu schreiben.


Home | Archiv | Registrieren | Artikel schreiben | Erweiterte Suche | Kontakt | Impressum

    Hauptkategorien
» Auto und Verkehr
» Business
» Computer
» Essen und Trinken
» Finanzen und Wirtschaft
» Freizeit und Hobby
» Gesundheit
» Handy & Telefon
» Internet
» Kunst und Kultur
» Medien
» Natur und Umwelt
» Recht & Rechtsanwalt
» Reisen und Urlaub
» Shopping
» Singles und Freundschaft
» Sonstiges
» Sport und Unterhaltung
» Städte & Länder
» Versicherungen
» Wissenschaft

  Optionen
» Meist gelesene Artikel
» Artikel schreiben
» Registrieren


    Zufalls Artikel
Ein Umzug heisst Arbeit oder die Suche nach Profis - Umzugstipps gibts jedoch schon gratis im Internet!

    Statistiken
» Artikel
5854
» Autoren
7228
» Besucher
3606000
» Kategorien
22

Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : June 18, 2007 | Autor : holgi3010
Kategorie : Versicherungen | Bisher gelesen : 1320

  

Das A und O für jeden Eigenheimbauer oder Sanierer ist die umfassende Absicherung durch eine entsprechende Versicherung, da Bauherren generell für jegliche Schäden, die während des Baus auf ihrem Grundstück entstehen immer dann haften, wenn niemand anderes die Verantwortung trägt. Wurde es zum Beispiel versäumt, eine Baugrube zu beleuchten und jemand stürzt aus diesem Grund, haftet der Bauherr. Der BdV (Bund der Versicherten) hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und in diesem Zusammenhang etliche nützliche Ratschläge zusammengetragen. So sollte jeder Bauherr sich darüber bewusst sein, dass die Haftung bereits bei Abschluss des Vertrages mit dem Architekten oder der Planung durch den Bauingenieur beginnt. Eine Haftpflichtversicherung für Bauherren, die Schadenersatz leistet sowie Ansprüche, die nicht berechtigt sind abwehrt, ist daher zwingend notwendig. Die Deckungssumme sollte nicht bei weniger als drei Millionen Euro liegen.

Daneben macht der Abschluss einer Feuerversicherung für den Rohbau Sinn, die diesen bei Blitzeinschlägen, Bränden oder Explosionen absichert. Berücksichtigen dabei sollte der Bauherr jedoch, dass diese Versicherung nicht für Bauteile oder Baustoffe, die noch nicht eingebaut wurden, aufkommt. Allerdings besteht die Möglichkeit, mit einer Bauwesenversicherung unvorhersehbare Schäden an den Bauleistungen, Bauteilen und Baustoffen zu versichern, wobei auch Bauhilfsstoffe sowie Hilfsbauten berücksichtigt werden. Zusätzliche Erweiterungen der Deckung für Diebstahlschäden und Schäden auf dem Transportweg oder durch Grundwasser an bereits fertigen Teilen von Bauwerken sind möglich. Auch Feuerschäden können berücksichtig werden.

Die Dauer der Versicherung gilt in der Regel für höchstens zwei Jahre, wobei die Haftung des Versicherungsunternehmens mit der Bezugsfertigkeit des Hauses, der Gebrauchsabnahme durch die Behörden oder sechs Werktage nach der Nutzung endet Unbedingt zu beachten ist die Tatsache, dass Bauhelfer gemeldet werden müssen, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen. Hierfür zuständig ist entweder die jeweilige Gemeindeunfallversicherung oder aber die Bauberufsgenossenschaft.

Autor: Holger Freier

info[at]vedix[dot]de





 

 Visitor's Comments !

keine Kommentare...

Article-Base.de Cookies löschen | Nach oben