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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : March 02, 2009 | Autor : laura81
Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher gelesen : 832

  

Der erste Schritt ist Informationen einzuholen, ob eine MPU überhaupt notwendig ist. Wird eine MPU unvermeidbar, dann sollte die vom Gericht verhängte Sperrfrist zielgerichtet genutzt werden. Das erhöht die Chancen für ein positives MPU-Gutachten.

Des zweite Schritt ist die vorläufige Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann bei der Führerscheinstelle eines beliebigen Straßenverkehrsamtes beantragt werden. Wenn die Behörde eine MPU verlangt, dann muss entschieden werden, welche MPU-Stelle für die Begutachtung beantragt werden soll. Die Wahl hat der Antragsteller. Viele TÜV-Stellen bieten eine MPU an. Wichtig dabei ist zu beachten das die MPU-Stelle amtlich anerkannt ist. Bei der Führerscheinstelle muss die Übersendung der Führerscheinakte an die gewählte MPU-Stelle erbittet werden.

Nach der Versendung ist der dritte Schritt die Vereinbarung eines Termins bei der gewünschten MPU-Stelle, nachdem die Untersuchungsgebühr überwiesen bzw. bezahlt ist. Schritt vier ist die MPU-Begutachtung. Hier erhält der Antragsteller die Gelegenheit,  die Bedenken des Straßenverkehrsamtes auszuräumen und den Regelverstoß als einmalig darzustellen. Die Psychologen und Mediziner, die diese MPU durchführen sind generell fair und unvoreingenommen. Sie legen Wert auf offene und entspannte Begutachtungsatmosphäre. IN der Regel erhält jeder Antragsteller ein Feedback über das voraussichtliche Ergebnis. Normalerweise erhält der Antragsteller sein Gutachten nach 10 Werkstagen. Parallel dazu wird die Führerscheinakte von der Gutachtenstelle zurück an die Führerscheinstelle geschickt.

Der letzte Schritt ist die Volage des Gutachtens bei der Führerscheinstelle. Im Falle eines positiven Gutachtens erhält der Antragsteller seinen Führerschein zurück.


Laura Assafi

laura-assafi (at) arcor.de





 

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