Veröffentlicht : March 02, 2009 |
Autor : laura81 Kategorie : Auto und Verkehr | Bisher
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Der erste Schritt ist Informationen
einzuholen, ob eine MPU überhaupt notwendig ist. Wird eine MPU unvermeidbar,
dann sollte die vom Gericht verhängte Sperrfrist zielgerichtet genutzt werden.
Das erhöht die Chancen für ein positives MPU-Gutachten.
Des zweite Schritt ist die
vorläufige Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann bei der
Führerscheinstelle eines beliebigen Straßenverkehrsamtes beantragt werden. Wenn
die Behörde eine MPU verlangt, dann muss entschieden werden, welche MPU-Stelle
für die Begutachtung beantragt werden soll. Die Wahl hat der Antragsteller.
Viele TÜV-Stellen bieten eine MPU an. Wichtig dabei ist zu beachten das die
MPU-Stelle amtlich anerkannt ist. Bei der Führerscheinstelle muss die
Übersendung der Führerscheinakte an die gewählte MPU-Stelle erbittet werden.
Nach der Versendung ist der
dritte Schritt die Vereinbarung eines Termins bei der gewünschten MPU-Stelle,
nachdem die Untersuchungsgebühr überwiesen bzw. bezahlt ist. Schritt vier ist
die MPU-Begutachtung. Hier erhält der Antragsteller die Gelegenheit,die Bedenken des Straßenverkehrsamtes
auszuräumen und den Regelverstoß als einmalig darzustellen. Die Psychologen und
Mediziner, die diese MPU durchführen sind generell fair und unvoreingenommen.
Sie legen Wert auf offene und entspannte Begutachtungsatmosphäre. IN der Regel
erhält jeder Antragsteller ein Feedback über das voraussichtliche Ergebnis.
Normalerweise erhält der Antragsteller sein Gutachten nach 10 Werkstagen.
Parallel dazu wird die Führerscheinakte von der Gutachtenstelle zurück an die
Führerscheinstelle geschickt.
Der letzte Schritt ist die
Volage des Gutachtens bei der Führerscheinstelle. Im Falle eines positiven
Gutachtens erhält der Antragsteller seinen Führerschein zurück.