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Im Titel In der Beschreibung     Erweiterte Suche
Veröffentlicht : June 14, 2007 | Autor : Maurizio
Kategorie : Sonstiges | Bisher gelesen : 1603

  

ein Zimmer, Küche und Bad...

Wer die Möglichkeit hat, eine Wohnung zu vermieten, der muß bereits im Vorfeld an viele Dinge denken, damit die Beziehung Mieter-Vermieter nicht im Nachhinein zu einem Albtraum wird. Zuerst erkundigt man sich, welche Mietforderung für die Fläche, die zu vermieten ist, gerechtfertigt ist. Man muß die Entscheidung treffen, ob man eine Warm-oder Kaltmiete erheben möchte, bei einer Warmmiete folgt die Kalkulation der, zu erhebenden Kosten. Eine Anzeige im Internet oder der Zeitung bringen die Interessenten, am geschicktesten ist es, die Besichtigungen alle auf einen Tag zu legen und sich dann am Abend für einen Mieter zu entscheiden.  Fragen, die an den zukünftigen Mieter gestellt werden sollen, sollten nach Möglichkeit schon im Vorfeld notiert werden, dabei ist es wichtig, seine persönlichen Wünsche ( Nichtraucher, Haustierhaltung etc.) zu berücksichtigen. Diese Absprachen müssen auch unbedingt im Mietvertrag festgelegt werden. Ist die Wahl auf einen Mieter gefallen, gilt es die Details zu besprechen, der Mieter wird über seine Pflichten aufgeklärt und was er an Leistungen vom Vermieter zu erwarten hat.


Auch sollten Fragen bezüglich der Renovierung und der Kaution rechtzeitig gestellt werden. Ist man sich über sämtliche Modalitäten einig, hat alle Punkte schriftlich im Mietvertrag fixiert, können beide Seiten zur Vertragsunterzeichnung schreiten, danach werden der Tag des Einzugs geklärt und die Schlüssel übergeben. Eine Wohnung zu vermieten ist heutzutage nicht immer einfach, hat doch der Mieter mittlerweile sehr viele Rechte und für den Vermieter wird es immer schwieriger, einen unzuverlässigen Mieter wieder los zu werden. Wenn man sich Berichte in den Medien anschaut, ist es kaum zu glauben, was mittlerweile mit vermieteten Wohnungen passieren kann. Meist sieht man es den künftigen Mietern nicht an, ob sie zahlen und reinlich sind. Hat man die Wohnung erst mal vermietet, ist es äußerst schwierig gesetzlich gegen den Mieter vorzugehen. Es können langwierige Prozesse folgen, während dieser Zeit kann der Mieter die Wohnung zerstören oder sie in einen unvermietbaren Zustand versetzen. Oftmals kommt es vor, dass sich dann solche Mieter einfach aus dem Staub machen und der Vermieter auf  Mietschulden und Renovierungskosten sitzenbleibt.

Aus diesem Grund ist es auch unbedingt erforderlich, vor dem Einzug eine Mietkaution zu verlangen, meist beträgt diese Kaution zwei bis zweieinhalb Monatsmieten, die der Mieter quasi als Pfand dem Vermieter überlassen muß, so hat der Vermieter zumindest eine kleine Sicherheit für Schäden die an der Wohnung gemacht wurden.

Eingesendet von: Patrick Thoma info <ät> imwt.de




 

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