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Veröffentlicht : November 11, 2010 |
Autor : olabart
Kategorie : Business | Bisher
gelesen
: 1196
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Die zunehmende Angst der Arbeitnehmer, auch als Akademiker in den Zeiten
leerer Auftragsbücher etwa zum Ernteeinsatz oder Straße kehren
gezwungen zu werden, ist im Normalfall völlig unbegründet. So richten
sich auch die Einsatzgebiete eines Zeitarbeiters in erster Linie nach
seiner tatsächlichen Qualifikation. Sollte allerdings das entleihende
Unternehmen den Leihmitarbeiter in unzumutbaren Tätigkeitsbereichen
einsetzen wollen, sollte unbedingt Beschwerde eingelegt werden. Diese
wird in der Regel auch erfolgreich sein.
Noch etwas ist nicht zwingend hinnehmbar, das Pendeln wider Willen. Hier
müssen vertraglich vereinbarte Einsatzgebiete eingehalten werden. Wer
also eindeutig im Arbeitsvertrag einen regionalen Einsatz festlegt, darf
folglich auch nicht überregional verliehen werden. In diesem Fall darf
der Arbeitnehmer den Einsatz ablehnen.
Die meisten Zeitarbeiter hoffen mit jedem neuen Arbeitsplatz in ihrer
Entleihfirma auf eine nachfolgende Festanstellung im Unternehmen, keine
Frage. Doch dieses moderne Märchen wird in den seltensten Fällen
tatsächlich wahr. Auch wenn die Zeitarbeit für viele Arbeitnehmer als Sprungbrett aus der
Arbeitslosigkeit, hin zum festen Anstellungsverhältnis gilt, ist die
Wahrscheinlichkeit der Übernahme in den meisten Fällen mehr als gering.
Ein nicht unwesentlicher Grund gegen eine erhoffte Festanstellung ist
die Tatsache, dass viele Zeitarbeitsagenturen bei Übernahme des
Leiharbeiters eine Vermittlungsprovision in Höhe mehrerer Monatsgehälter
verlangen. Das macht die dauerhafte Anstellung für ein Unternehmen
nicht gerade attraktiv.
Neben so manchen, mehr oder weniger berechtigten Kritikpunkten, hat die
Zeitarbeit aber auch absolute Gewinner hervorgebracht – die
Langzeitarbeitslosen. Sie finden hier, nach längeren Erwerbspausen, ein
geeignetes Mittel, wieder in den Arbeitsprozess aufgenommen zu werden
und damit die Beschäftigungschancen merklich zu erhöhen. So können auch
neue Qualifikationen hinzugewonnen und das Tätigkeitsfeld erweitert
werden.
Doch wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer nicht die erforderlichen
Leistungen im Leihunternehmen erbringt? In diesem Fall kann die Firma
bei der Zeitarbeitsagentur zwar einen Austausch gegen einen besser
qualifizierten Kollegen verlangen, für das eigentliche Arbeitsverhältnis
bleibt dieser Umstand allerdings zunächst eher unrelevant. Erst wenn
krasse Verstöße in Form von Beschimpfungen, Unpünktlichkeit oder
Arbeitsverweigerung vorliegen, können ernste Konsequenzen die Folge
sein. Das bedeutet nach einer fruchtlosen Abmahnung unter Umständen
sogar die fristlose Kündigung.
Die Zeitarbeit gilt im Bereich der Personaldienstleistungen, entgegen ihres immer noch zweifelhaften Rufes,
grundsätzlich als ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit, hin zu
einer dauerhaften Beschäftigung. Zwar ist es zunächst eher ein schmaler
Steg statt einer breiten Brücke, dennoch ist die Zeitarbeit ein
geeignetes Hilfsmittel mit guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß
zu fassen.
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